Zuständigkeiten im Kleingarten Verein Eckerkoppel Farmsen e.V.  Hamburg von 1932

Diese Frage taucht immer wieder in unserem Kleingarten auf und sorgt manchmal für Unmut. Der Vorstand hat sich deshalb mit dieser Problematik auseinandergesetzt und folgenden, für alle PächterInnen, verbindlichen Beschluss gefasst.

  1.    Wege und Flächen

Jedes Mitglied hat die an seiner Parzelle angrenzenden Wege hälftig zu reinigen und zu pflegen. Für Parzellen, die am Hauptweg liegen gilt eine Fläche von 2,50m ab der  Parzellengrenze. Für Parzellen, die an der Bahn bzw. am Industriegelände liegen gilt die Reinigung und Pflege der Fläche ab der hinteren Grundstücksgrenze ebenso.

  1.   Grabenpflege

Jedes Mitglied hat den an seiner Parzelle angrenzenden Graben instand zu halten und mehrmals im Jahr, besonders in den Herbst- und Wintermonaten, zu reinigen, und es ist auf Durch- bzw. Abfluss zu achten. Gräben, die zwischen zwei Parzellen liegen, sind von beiden angrenzenden Pächtern zu reinigen und es ist auf Durch- bzw. Abfluss zu achten.

  1.   Zäune

Grundsätzlich gilt, dass der Zaun in welchem sich der Zugang zur Parzelle befindet und der Zaun, der an der rechten Grundstückgrenze liegt, vom Zugang aus betrachtet, dem jeweiligen Parzellenpächter gehört.

Zäune, die am Hauptweg oder an den Stichwegen liegen gehören dem jeweiligen, angrenzenden Pächter.

Alle anderen Zäune, also Zäune die zwischen den Parzellen, außerhalb des 1. und 2. Absatzes liegen, gehören beiden Parzellen und sind anteilig zu bewirtschaften.

Hamburg, den 16.10.2025

Der Vorstand