Liebe Gartenfreunde,

liebe Gartenfreundinnen,

gemäß §8 der Gartenordnung hat jedes Mitglied die an seiner Parzelle grenzenden Wege nach Weisung des Vorstandes zu reinigen.

Der Vorstand beschließt auf dieser Grundlage, dass alle Pächter gemeinsam für den an der gepachteten Parzelle angrenzenden Weg zuständig sind.

Die Hecken sind von dem jeweiligen  Pächter auf 100 cm zu begrenzen.Dies gilt auch für Stichwege!!

Die Gräben sind vom jeweiligen Pächter der angrenzendenParzelle ganzjährig zu pflegen.  Die  Gartenordnung (Pos 9 Wasser)  bildet hierfür die Grundlage.

Bitte beachten Sie zu den Vorgaben den § 3 (6) e der Satzung!!

Hamburg, den 09.07.2023

Der Vorstand