Gemeinschaftsarbeit 2026
Für 2026 besteht gemäß §4 3a der Satzung für alle Pächter*innen die Verpflichtung für insgesamt 12 Arbeitsstunden, inklusive der drei Pflichttermine.
Die Gemeinschaftsarbeiten ab dem 01.05.2026 finden unter Vorbehalt statt und sind durch einen neuen Vorstand jederzeit veränderbar.
1) am Sonnabend, den 28.03.2026, Pflichttermin für alle Pächter, Freistellungen gelten an diesem Tag nicht!
2) am Sonnabend, den 30.05.2026,
3) am Sonnabend, den 04.07.2026,
4) am Sonnabend, den 19.09.2026 Pflichttermin für alle Pächter. Freistellungen gelten an diesem Tag nicht!
sowie
5) am Sonnabend, den 07.11.2026 Pflichttermin für alle Pächter. Freistellungen gelten an diesem Tag nicht!
Am Sonnabend, den 28.03.2026 (bei frostfreiem Wetter) wird das Wasser, sofern alle Wasserzähler in einem einwandfreien Zustand sind, angestellt. Jeder Pächter jede Pächterin hat anschließend mindestens 3 Min. lang das Wasser aus seiner Wasserstelle abfließen zu lassen!
Am Sonnabend, den 19.09.2026 werden die Wasserzähler, ab ca. 12:00Uhr, abgelesen. Der Wasserzähler muss ablesbar sein. Fehlerhafte Wasserzähle werden sofort durch den Wasserwart ausgebaut!! Der Wasserverbrauch geschätzt!!
Am Sonnabend, den 07.11.2026 wird das Wasser abgestellt!
Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen und den Beschluss der Mitgliederversammlung!!
Wie bisher besteht auch für 2026 die Verpflichtung sich an und, nach der Gemeinschaftsarbeit, abzumelden.
Hamburg, den 26.11.2025
Der Vorstand